• +49 (0) 33769 202010
  • info@tf-ring.de

AGB’s

AGB’s

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen TFR Motor-, Erlebnis- & Funpark GmbH (TFR GmbH)und dem Kunden.

Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn die TFR GmbH diese ausdrücklich als für sich verbindlich anerkennt.

§ 1 Vertragsschluss

1.1. Verträge zwischen der TFR GmbH und dem Kunden kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch die TFR GmbH zustande.

1.2. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der TFR GmbH und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.

1.3. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

1.4. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die durch die TFR GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen. Die TFR GmbH verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.

1.5. An unser Angebot sind wir 14 Tage gebunden. Stimmen Sie innerhalb dieser Zeit unserem Angebot nicht zu, können wir darüber anderweitig verfügen.


§ 2 Rechnungstellung

2.1. Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit.

2.2. Die TFR GmbH ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.

2.3. Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.

2.4. Sofern nicht anders vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung der TFR GmbH. Die TFR GmbH ist in diesem falle nicht verpflichtet, über Dritte in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.

2.5. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht Termin oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen von der TFR GmbH sind, werden dem Kunden zusätzlich nach den aktutellen Vergütungssätzen der TFR GmbH in Rechnung gestellt.


§ 3 Zahlung

3.1. Die TFR GmbH ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.

3.2. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungsstand sofort zur Zahlung fällig.

3.3. Darüber hinaus ist die TFR GmbH berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen: – 30% der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung – 30% der vereinbarten Vergütung bei Realisierungsbeginn, – 30% der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag, – 10% des Preises bei Erhalt der Endabrechnung. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.

3.4. Bei Zahlungsverzug nach Mahnung ist die TFR GmbH berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe der üblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen (mindestens jedoch 5% über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank). Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt unbenommen.

3.5. Die TFR GmbH ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Höhe des Schadensersatzes gilt die Regelung unter §5 dieser Bedingungen.


§ 4 Rücktritt

4.1. Der Kunde ist berechtigt, bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Kunde folgende Zahlungen an die TFR GmbH zu leisten: a. Die Planung und Organisation sowie Geländemiete sind in voller Höhe zu zahlen. b. von den Durchführungskosten sind zu zahlen: -bei einem Rücktritt bis 42 Tage vor Leistungsbeginn: 20% -bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 40% -bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 60% -bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 80% -danach oder bei Nichtantritt 100%

4.2. Als Leistungsbeginn gelten der Beginn von Veranstaltungen und der Beginn von Reisen, sowie generell der Tag, an dem die TFR GmbH ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist.

4.3. Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei der TFR GmbH.

4.4. Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt beiden Vertragsparteien unbenommen.

4.5. Im Falle einer Undurchführbarkeit der Veranstaltung wegen Schlechtwetter hat der Kunde die Bereitstellungskosten zu zahlen.

4.6. Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die TFR GmbH als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die TFR GmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

4.7. Für jeden Fall des Rücktrittes der TFR GmbH wird die Haftung von der TFR GmbH gegenüber den Kunden auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises begrenzt.

4.8. Nichtdurchführbarkeit von Fahrerlebnissen, basierend auf einen vorhergehenden Gutscheinerwerb mit einer verbindlichen Terminabsprache: ist es aus technischen Gründen (Fahrzeugschaden o.ä.) nicht möglich das gebuchte Fahrerlebnis durchzuführen, behält sich der Veranstalter vor, eine Ersatzleistung anzubieten oder die Gutscheinsumme auszubezahlen. Ansprüche gegenüber Dritten sowie auch zusätzlich entstandene Kosten (Reisekosten o.ä.) werden vom Veranstalter nicht erstattet.


§ 5 Haftung

5.1. Die Haftung der TFR GmbH gegenüber Kunden auf Schadenersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des 3-fachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die TFR GmbH herbeigeführt wurde.

5.2. Im übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Es wird zwischen der TFR GmbH und dem Kunden vereinbart, daß dieser die Leistungen der TFR GmbH grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Bei einem Leistungsangebot der TFR GmbH mit erhöhtem Risiko kann die TFR GmbH die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen.

5.3. Soweit die TFR GmbH im Auftrag eines Kunden oder auf Vermittlung eines Kunden oder einer Agentur seine Leistungen gegenüber Dritten anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Kunde die TFR GmbH von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Kunde verpflichtet sich zugunsten der TFR GmbH gleichlautende Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren.

5.4. Die TFR GmbH übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Kunden oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Kunde die TFR GmbH von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die von Kunden oder Teilnehmern der TFR GmbH gegenüber erhoben werden.


§ 6 Miete / Verleih

6.1. Soweit die TFR GmbH Technik und Equipment jeglicher Art vermietet oder verleiht, hat der Kunde für Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigungen der Materialien einzustehen. Für Ersatzansprüche der TFR GmbH ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Risiko seinerseits durch eine Versicherung abzudecken. Auf Wunsch wird ihm die TFR GmbH ein entsprechendes Versicherungsangebot vermitteln.


§ 7 Vermittlung von Leistungen

7.1. Die TFR GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden und/oder die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

7.2. Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Kunden die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist die TFR GmbH von allen Ansprüchen des jeweils anderen Kunden freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.

7.3. Soweit die TFR GmbH als Vermittler von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, ist den jeweiligen Kunden untersagt, die von der TFR GmbH hergestellten Kontakte für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die TFR GmbH so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäfte von der TFR GmbH vermittelt worden. Die TFR GmbH hat in diesem Fall Anspruch auf eine Zahlung ihrer üblichen Vermittlungsprovision.


§ 8 Gewährleistung

8.1. Der Kunde versichert durch seine Anmeldung, daß die Teilnehmer volljährig oder in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person sind.

8.2. Der TFR GmbH steht das Recht zu, auch während der Dauer der Veranstaltungen vom Vertrag zurückzutreten, bei deren Teilnahme beim Kunden besondere Eignung körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Kunden oder der teilnehmenden Dritten liegt.

8.3. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Kunde unverzüglich Abhilfe zu verlangen. Der Kunde kann Ersatzleistungen der TFR GmbH nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, der TFR GmbH erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist, insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.

8.4. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

8.5. Soweit der Kunde eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch die TFR GmbH begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der TFR GmbH unverzüglich mitzuteilen. Bei Reklamation können Ansprüche gegen die TFR GmbH nur innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung geltend gemacht werden.

8.6. Alle personenbezogenen Daten, die die TFR GmbH zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.

Der Gerichtsstand ist Potsdam.
TFR GmbH

Gültigkeit ab 1.1.2013


WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner